Liebe Leserinnen und Leser,

das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat sich den demografischen Wandel im Hochschulmanagement genauer angesehen und dafür Daten des Statistischen Bundesamts analysiert. Wenig überraschend ist, dass wie die Gesellschaft insgesamt auch die Hochschulleitungen vor einer Ruhestandswelle stehen. Bei den Präsident*innen und Rektor*innen beträgt der Anteil der 55-Jährigen und Älteren satte 68 Prozent. Lässt man die privaten Hochschulen außen vor und schaut allein auf die staatlichen, sind es sogar 73 Prozent. Von den Vizepräsident*innen und Prorektor*innen deutscher Hochschulen sind 55 Prozent mindestens 55 Jahre alt. Vergleichsweise jünger sind die Kanzler*innen, unter denen laut CHE nur 45 Prozent 55 Jahre oder älter sind.

Auch unterhalb der Leitungsebene ist die Lage beim nichtwissenschaftlichen Personal sehr unterschiedlich: In Bibliotheken und im technischen Bereich sind 36 beziehungsweise 35 Prozent der Beschäftigten mindestens 55 Jahre alt, in den Hochschulverwaltungen dagegen rund 27 Prozent. Zugleich ist der Anteil der mindestens 50-Jährigen in diesen drei Bereichen im Westen Deutschlands im Schnitt höher als im Osten. Insgesamt hebt das CHE allerdings erhebliche regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern hervor.

Gerade aus der Altersstruktur der Hochschulleitungen lassen sich ein paar Schlussfolgerungen ziehen und Fragen ableiten. Erstens und wenig überraschend: Deutschlands akademische Chefetagen werden offenbar weiter meist erst in einer fortgeschrittenen Karrierephase erreicht. Zweitens: Steigert die Seniorität die Durchsetzungskraft, wenn Veränderungen anstehen, oder verstärkt sie eher die Aversion gegen grundsätzliche Reformen im Wissenschaftssystem? Und drittens: Wenn sich im kommenden Jahrzehnt ein großer Teil der heutigen Leitfiguren verabschiedet, sollte das so oder so zu Dynamik führen.

Das CHE spricht von "Chancen, die Personalstruktur auf die zukünftigen Anforderungen zuzuschneiden". Denn eine ergänzende Online-Befragung unter Hochschulkanzler*innen zeigt laut CHE, dass sich die Rollenerwartungen an Hochschulkanzler*innen und das nichtwissenschaftliche Personal gerade verändern. Digitalisierung, KI und neue Aufgabenprofile beeinflussen den künftigen Personal- und Kompetenzbedarf erheblich.

Dabei unterscheiden sich die Einschätzungen deutlich danach, wann die befragten Kanzler*innen voraussichtlich in Ruhestand gehen: Je später dieser Zeitpunkt liegt, desto weniger Bedeutung messen die Kanzler*innen einem bestimmten fachlichen Hintergrund bei. Zusammen mit den offenen Antworten wertet das CHE das als Hinweis darauf, dass künftig fachübergreifende Kompetenzen und bereichsübergreifendes Denken wichtiger werden könnten. "Die zentrale Herausforderung besteht daher nicht allein darin, Stellen nachzubesetzen, sondern neue Arbeits- und Tätigkeitsfelder gezielt zu entwickeln und dafür geeignete Fachkräfte zu rekrutieren", schreibt das CHE.

Vielleicht ist genau das ja auch die Gelegenheit, einmal zu hinterfragen, ob die nötige Führungskompetenz wirklich vor allem mit fortgeschrittenem Alter einhergeht.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre dieses Newsletters!

Ihr Jan-Martin Wiarda

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567 Euro...

...kostet eine 30qm
Studentenwohnung im Durchschnitt pro Monat

Wie sehr die Wohnkosten Studierende weiterhin belasten, zeigt der neue MLP-Studentenwohnreport 2026 von MLP und Institut der deutschen Wirtschaft: Die qualitätsbereinigten Mieten stiegen im ersten Halbjahr binnen Jahresfrist im Schnitt um 2,6 Prozent, bei Wohnungen unter 40 Quadratmetern sogar um 3,5 Prozent. Eine 30-Quadratmeter-Musterwohnung kostet demzufolge an den 38 untersuchten Hochschulstandorten inzwischen durchschnittlich 567 Euro im Monat, ein WG-Zimmer 513 Euro.

Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) warnt vor einer "neuen Form der sozialen Auslese" und verweist auf die Lücke zum BAföG: Die Wohnkostenpauschale liegt derzeit bei 380 Euro und soll nach den Plänen der Bundesregierung zum Sommersemester 2027 auf 440 Euro steigen. Selbst dann würde sie laut Wohnreport nur in drei der untersuchten Städte für die Musterwohnung reichen. DSW-Chef Matthias Anbuhl fordert deshalb neben einem "auskömmlicheren BAföG" einen dauerhaften Ausbau öffentlich geförderten studentischen Wohnraums, insbesondere über das Bund-Länder-Programm "Junges Wohnen".

Die Länder begrüßten am vergangenen Freitag im Bundesrat zwar die geplante BAföG-Reform, verlangten aber zugleich Nachbesserungen. Sie kritisierten unter anderem, dass die Wohnkostenpauschale erst zum Sommersemester 2027 statt wie im Koalitionsvertrag vorgesehen bereits zum Wintersemester 2026/27 steigen soll. Auch die Anhebung des Grundbedarfs auf das derzeitige Grundsicherungsniveau komme zu spät; nach dem Regierungsentwurf soll sie erst im Sommersemester 2029 vollständig greifen.

Zugleich sprach sich der Bundesrat gegen die geplante schrittweise Abschaffung des Wohnzuschlags für Studierende aus, die bei ihren Eltern wohnen, und forderte Nachbesserungen bei der Dynamisierung der Freibeträge. Die Freibeträge sollen nach dem Willen der Länder künftig zudem bereits bis zum 31. Januar eines Jahres bekanntgegeben werden. Hinzu kommen Forderungen nach weiterer Entbürokratisierung und Digitalisierung.

Die Forderung nach höheren BAföG-Ausgaben fällt den Ländern allerdings leicht: Seit 2015 finanziert der Bund die BAföG-Geldleistungen vollständig. Die Länder tragen weiter die Verwaltungskosten – und verlangen jetzt auch dafür einen finanziellen Ausgleich. Nach der Stellungnahme der Länder geht der Gesetzentwurf nun in den Bundestag. 

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